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Der Eintrag in die Datenbank wird zu Pflicht
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Zu Vermarktung des zugelassenen Medikaments bleibt den Firmen oft
nur eine kurze Zeitspanne. Den Patente laufen nur 20 Jahre.
Copyright: Erich Lederer |
Die Häufung von Vorfällen
wie diesem weckte die Kontrollbehörden für Arzneimittel auf.
Sie beschlossen auf nationaler und europäischer Ebene, Datenbanken
für klinische Studien einzurichten. Nicht ganz ohne Widerstand der
Pharmaindustrie: Die Entwickler des neuen Heilmittels sorgen sich um den
Lohn ihrer Arbeit, wenn Einzelheiten der entsprechenden Studien schon
bekannt sind, bevor sie beendet und ausgewertet sind. Schließlich
laufen Patente nur über 20 Jahre. Nicht selten dauert es aber zwölf
oder mehr Jahre, bevor das Präparat den ersten Euro verdient. Häufig
lautet daher die Devise: Erst einmal nicht registrieren und später
die gute Wirksamkeit publizieren. Dieses "Biased Publishing",
das bewußte Auswählen der passenden Daten, bleibt aber auf
Dauer nicht ohne Folgen, besonders wenn andere Studien zu gegensätzlichen
Ergebnissen kommen. Das Vertrauen in den Wert solcher Publikationen geht
verloren - nicht nur schlecht für die Herstellerfirma, sondern auch
für die entsprechende Fachzeitschrift.
Jetzt haben die Herausgeber renommierter Fachzeitschriften
reagiert. Im September veröffentlichten ein knappes Dutzend von ihnen
einen gemeinsamen Entschluss, nur mehr Studien abzudrucken, die die Autoren
zuvor in einem Register angemeldet haben. Und "zuvor" bedeutet:
VOR der Rekrutierung von Patienten für die Untersuchung. Wer es zu
einer Veröffentlichung in Lancet,
dem New England Journal
of Medicine oder den Annals
of Internal Medicine bringen will, muss angeben, was und wen genau
er untersuchen will und wieviele Patienten aufgenommen werden. Neben der
Kontaktadresse des Studienleiters muss auch stehen, wer die Studie bezahlt.
Das wichtigste: Die Registrierungsstelle muss allen Interessierten, Studienbeteiligten
wie Patienten, Einsicht gewähren. Die Verwaltung darf nicht nach
Gewinn streben und nur Studien zulassen, die gewissen Mindestanforderungen
genügen.
Die einzige Stelle, die diese harten Bedingungen bereits jetzt erfüllt,
ist unter der Internet-Adresse www.clinicaltrials.gov
erreichbar. Wie das Kürzel "gov" angibt, handelt es sich
dabei um eine Organisation der amerikanischen Regierung. Die Datenbank
wird von der US National Library of Medicine zusammen mit der ->
Amerikanischen Arzneimittelaufsicht FDA betrieben. Blättert man
per Mausklick im virtuellen Katalog der Datenbank, so finden sich dort
zurzeit etwa 12.000 Studien.
So offen ist man in Deutschland nicht. Zwar müssen seit 1. Mai dieses
Jahres alle, die in Deutschland eine Arzneimittelstudie durchführen
wollen, Ihre Untersuchung zentral anmelden. Der Bundestag entschied sich
jedoch mehrheitlich dafür, die Öffentlichkeit von der Einsicht
in diese Kartei auszusperren. Nur die Universität Freiburg weicht
hier zu Lande von dieser Praxis ab. Jeder kann sich dort über alle
medizinische Studien mit Patienten an der Uniklinik informieren. Den Eintrag
in dieses Verzeichnis fordert die Ethikkommission der Hochschule. Und
ohne das "ja" der entsprechenden Ethikkommission läuft
nirgendwo in Deutschland eine Untersuchung an. Für Deutschland ist
dieses öffentliche Studienregister einzigartig. In Europa gehen sonst
nur die skandinavischen Länder ähnliche Wege.
Lesen Sie weiter: -> "Me-too"
Präparate und andere Tricks
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